Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anbahnung von Handels- und Beteiligungsgeschäften aller Art, Entwicklung von Marketingprojekten einschließlich deren Realisierung, Erwerb von Immobilien, Verwaltung von Immobilien, Anbahnung, Beratung und Realisierung von Kapitalbeteiligungen und Unternehmensberatung. Tätigkeiten im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung sind nicht enthalten.