Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Software sowie die Erbringung von Software-Dienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Transaktionsabwicklung und Finanzdienstleistungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem ZAG oder dem KWG bedürfen.