Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Projektierung, Koordination und Vergabe von Leistungen, die zur Herstellung und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit von Immobilien aller Art und deren Einrichtungen einschließlich ihrer Infrastruktur im In- und Ausland erforderlich sind.