Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens, namentlich einschließlich Grundbesitz, sowie die Entwicklung, Bebauung, Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermarktung von Grundbesitz, insgesamt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, dem RBeratG, dem StBeratG oder der WPO.