Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, insbesondere aus den Bereichen Entwicklung, Vermarktung und Verwertung/Verkauf von Unterhaltungssoftware und spielerischen Lernmedien ausschließlich im eignenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.