Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken/Immobilien und grundstücksgleichen Rechten aller Art sowie deren Verwaltung; Übernahme der Geschäftsführung für Dritte; Beteiligung an Unternehmen, die grundstücksnahe Dienstleistungen anbieten und Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tatbestände.