Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Veranstaltung von Events mit Bezug zu Kunst, Betrieb eines Museums im realen sowie im digitalen Raum, Aufbau eines Marktplatzes für Kunstwerke, Handel mit Kunstwerken einschließlich von Bruchteilseigentum daran sowie kunstbezogenes Modedesign, einschließlich Vertrieb, Koordination von Fertigung und Marketing und Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen.