Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Export und Handel mit Bauelementen und Baustoffen, einschließlich Holz. Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit den Geschäftszweck, Import, Export und Handel mit Bauelementen und Baustoffen, einschließlich Holz, Herstellung von Bauelementen und Baustoffen sowie Holzverarbeitung, Herstellung von Zuliefer-Produkten für die Bauelementeherstellung, Herstellung von Vorprodukten für die Baustoffproduktion, Gewinnung von Rohstoffen für die Baustoffproduktion, jedoch keine Forstwirtschaft