Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Handel mit Unternehmensbeteiligungen sowie mit Kapitalmarkt- und Finanzinstrumenten, insbesondere aber nicht abschließend Anleihen, Terminkontrakten (Futures), Optionen und Forward contracts (Swaps) im jeweils rechtlich zulässigen Rahmen sowie die Vornahme aller jeweils damit zusammenhängenden Geschäfte.