Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung, Design, Druck, Verkauf, Vertrieb, Lieferung und Lagerung von Werbeartikeln, insbesondere, aber nicht nur für den Musikbereich, sowie Erstellung, Betrieb von Webshops für Werbeartikel einschließlich der Abwicklung der darüber getätigten Verkäufe und Organisation von Tourneen sowie aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten.