Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte und der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Führung und die Verwaltung von Tochterunternehmen und Beteiligungen an Unternehmen jedweder Rechtsform im In- und Ausland im Rahmen der folgenden Tätigkeitsfelder: Hausverwaltung für Privatkunden und für institutionelle Kunden im Bereich Wohnimmobilien einschließlich damit verbundener Hausmeistertätigkeiten; Asset Management; Property Management sowie das auf Wohnimmobilien bezogene Maklergeschäft (§ 652 ff. BGB).