Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von pflegerischen und sozialen Dienste, insbesondere in den Bereichen ambulanter, vor- und nachstationärer sowie teilstationärer Behandlung, Pflege, Betreuung, begleitende Beratung, Seelsorge sowie Rehabilitation kranker, alter und/oder behinderter Menschen einschließlich der flankierenden Dienste. Zweck der Gesellschaft ist zudem die Errichtung und der Betrieb der hierfür erforderlichen Einrichtungen sowie die Vermietung und Verpachtung solcher Einrichtungen oder einzelner Wohnungen.