Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Realisierung von Marketing-Projekten, insbesondere des Internet- und Handelsmarketings, sowie der internationale Handel mit Konsumgütern aller Art, insbesondere geringwertigen Konsumgütern des täglichen Gebrauchs, und Dienstleistungen jeglicher Art, u.a. - aber nicht nur - im Zusammenhang mit solchen Marketing-Projekten und dem internationalen Handel mit Konsumgütern; genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt; sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte (unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz), soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.