Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Export und Vertrieb von Waren, insbesondere Zutaten, Hilfsstoffe und Maschinen für die Zubereitung von teehaltigen Erfrischungsgetränken und ähnlichen Produkten. Verwaltung von Geschäften und Lizenzen bundesweit, insbesondere von Franchisesystemen. Betreuung der Franchisenehmer, insbesondere Ausbildung, Schulung und Qualitätskontrolle.