Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und das Halten von ausschließlich eigenen Beteiligungen an deutschen und ausländischen Firmen sowie technische Beratung und Unternehmensberatung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien, sowie von anderen Vermögensgegenständen wie z. B. Maschinen und seltene Erden, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie technische Beratung und Unternehmensberatung.