Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, insbesondere solcher Unternehmen, die Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien entwickeln und realisieren, sowie die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen.