Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängende Geschäfte jedweder Art, insbesondere:
Immobilienverwaltung, An- und Vermietung von Seniorenimmobilien, Vermietung von seniorengerechtem Wohnraum und oder Wohngemeinschaften, Vermietung von Wohnraum allgemein, Vermietung von Gewerbeflächen, die Bewirtschaftung vom Immobilien, der Erwerb und Kauf von Immobilien,
die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien (beispielsweise hausmeisterliche Leistungen oder Service-, Informations- und Beratungsleistungen im Rahmen des Seniorenwohnens) sowie Entwicklung neuer Geschäftsbereiche.