Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der erlaubnisfreie Im- und Export sowie der erlaubnisfreie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Gastronomiebedarf, Einwegverpackungen und Lebensmittel sowie alle sonstigen Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen.