Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Übernahme von Management-, Koordinations- und sonstigen operativen Tätigkeiten in verbundenen Unternehmen und die Erbringung betriebswirtschaftlicher und strategischer Beratungsleistungen für Unternehmen und Organisationen im In- und Ausland, soweit die genannten Tätigkeiten nicht einer Genehmigung bedürfen.