Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; die Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes; das Erwerben, Halten und Veräußern von Immobilien im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung; das Erwerben, Halten und Veräußern von Anteilen an anderen Kapital- sowie Personen(handels)gesellschaften; die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften; die Geschäftsführung bei anderen Kapital- sowie Personen(handels)gesellschaften im eigenen Namen auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse.