Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Marketing und Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten sowie die Entwicklung von Strategien dafür sowie die Vermittlung von Handelsgütern über Geschäftsanbahnungen und Handelsplattformen im Internet sowie Handel mit genehmigungsfreien Waren unterschiedlicher Art, insbesondere mit Verpackungsmitteln sowie Kleintransporte bis zum maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t und Reinigungsarbeiten.