Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist ihre Vermögenserträge sowie dasjenige, was sie zur unmittelbaren Verwendung zugewandt erhält, ausschließlich und zeitnah für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Förderung folgender Bereiche: die Förderung internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des vorgenannten steuerbegünstigten Zwecks.
Der Zweck wird verwirklicht durch: die Durchführung von Projekten oder Einrichtungen, mit denen gemeinnützige Organisationen in den Bereichen Vielfalt und Antidiskriminierung gestärkt werden. Dazu werden insbesondere digitale Maßnahmen, wie Websites, Apps oder Chatbots eingesetzt; die Durchführung von Veranstaltungen (wie Vorträgen, Konferenzen, Seminaren, Fachtagungen oder Workshops), Informationspampagnen und Beratungsangeboten (wie Fortbildungen, Leitfäden, fachliche Begleitung); thematischer Schwerpunkt ist dabei insbesondere die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement von Menschen mit Rassismuserfahrung in gemeinnützigen Organisationen.