Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Bauprojekten, Telekommunikation im IT-Service und den entsprechenden Leistungen. Der Handel mit den dazugehörigen Elementen und Geräten. Vermarktung und Vertrieb von Energieverträgen (Strom und Gas) für Privat und Gewerbekunden, ohne genehmigungspflichtige Geschäfte i. S. v. § 34 c GewO.