Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung, Verwertung und Verwaltung von Immobilien sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung derselben sowie der persönlichen Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin.