Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung und Produktion audiovisueller Erzeugnisse jeder Art, insbesondere: die Projektentwicklung von Kino- und TV-Filmen und -Serien; die Produktion von Kino- und TV-Filmen und -Serien oder die Beteiligung daran; der Betrieb von Filmtheatern jeglicher Art und Größe; der Verleih und Vertrieb von Kinofilmen, TV-Filmen und allen anderen Filmerzeugnissen; der Erwerb von und Handel mit Auswertungsrechten an audiovisuellen Produktionen aller Art; die Werbung für oben genannte Produkte und Leistungen; die Durchführung von erlaubnisfreier Beratung und Veranstaltungen zum Thema der oben genannten Produkte und Leistungen; sowie alle branchenüblichen Nebengeschäfte.