Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. die Vermittlung von Versicherungen, Immobilien und Finanzgeschäften und die Beratung hierzu,
2. der Handel mit Immobilien,
3. die Vermittlung von internationalen Handels- und Finanzgeschäften,
4. die Vermittlung von internationalen Geschäftsbeziehungen und
5. der Export und Import von internationalen Handelsgeschäften
Genehmigungspflichtige Geschäfte gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft.