Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von börsennotierten und nicht börsennotierten Beteiligungen, von Immobilien und von sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, einschließlich der Gründung von Gesellschaften und der Tätigkeit als persönliche haftende Gesellschafterin.