Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kunst, die Organisation und Durchführung von Verkaufsausstellungen und Messen für Kunst, die Organisation und Durchführung von Internetauktionen für Kunst sowie die Entwicklung und der Betrieb von Internetportalen für den Verkauf von Kunst, jeweils einschließlich weiterer Sammlungsgegenstände.