Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben mehrerer Internetportale als Informationsdienstleistung und zum Preis- und Leistungsvergleich von Verträgen (insbesondere Versicherungen, Darlehen, Kreditkarten, Girokonten, Wertpapierdepots, Mobilfunk- und Energieverträgen), Versicherungsvermittlung mit Genehmigung nach § 34d Gewerbeordnung sowie das Generieren und Verkaufen von Finanz- und Versicherungsleads (qualifizierte Kundenanfragen).