Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf- Verkauf - Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien und Verkauf von Waren auf eigene Rechnung und Vermittlung von Waren für Dritte, insbesondere Bettensysteme an Endverbraucher und Geschäftskunden, Handel und Vertrieb von sämtlichen Haushaltswaren, Automobilzubehör, Textilien, Schlafsysteme, Elektrogeräte (ausgenommen medizinische Geräte), Handelsvertreter Energie und Telekommunikationsverträge, Handel mit Edelmetallen.