Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Vereinen, Unternehmen, Institutionen und natürlicher Personen, insbesondere auf den Gebieten Sportmanagement, Sportmarketing, Sportsponsoring und Sportlervermittlung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.