Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der häuslichen Krankenpflege, der teilstationären Pflege, der Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe, Haus- und Familienpflege und die hierzu in Verbindung stehenden Dienstleistungen aller Art, der Handel mit Gütern des Gesundheitswesens, die Erbringung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch, die Vergabe von Reinigungstätigkeiten sowie Beratung und Betreuung von Unternehmen.