Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens einschließlich der Gründung von und der Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen jeder Art, der Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften.