Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die nationale und internationale Film-, TV- und Content-Produktion (Produktion) einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten von der Idee bis zur Verwertung einer Produktion. Dies umfasst die Suche nach geeigneten Stoffen, Stoff- und Projektentwicklung, Produktion/Herstellung und Auswertung der Produktion in allen Formen (z. B. durch Vergabe von Lizenzen). Die Gesellschaft kann auch als Ko-Produzent tätig werden und sich an Produktionen anderer Hersteller beteiligen.