Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen mit Bezug zu elektronischen und telefonischen Rechtsdienstleistungen, insbesondere der Betrieb von Online-Plattformen für die Vermarktung und Verwaltung von Rechtsdienstleistungen und den Abruf von Informationen und Dokumenten, der Betrieb telefonischer Auskunfts- und Beratungsdienste und das Führen von Anwaltsverzeichnissen, die Erbringung analytischer Informationsdienstleistungen sowie die Entwicklung von Software mit Bezug zur Vermarktung und Erbringung von Rechtsdienstleistungen.