Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Wachstumsunternehmen mit Fremd- und/oder Eigenkapital, insbesondere im Bereich Tourismus, Internethandel, digitalen Medien und Online- und mobilen Dienstleistungen sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an derartigen Unternehmen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.