Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, insbesondere die technische Projektleitung bzw. -begleitung (technisches Management / technische Verwaltung) und die Erbringung kaufmännischer Leistungen im Zusammenhang mit Wohn- und Gewerbeimmobilien, einschließlich der Erbringung von laufenden technischen und kaufmännischen Dienstleistungen; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, z.B. nach § 34c Abs. 1 GewO