Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Projektentwicklung und die Verwertung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden auf eigenen und fremden Grundstücken als Bauträger sowie die Übernahme von Generalübernehmer- und Generalunternehmerleistungen und Planung, nicht jedoch Architektenleistungen.