Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Haus und Gebäude, insbesondere die Glas- und Gebäudereinigung, technische Leistungen im Bereich der Haustechnik, Hausmeisterdienstleistungen, der Holz- und Bautenschutz, Raumausstatter, Einbau genormter Baufertigteile, Fliesen- und Plattenleger-Handwerk sowie Fußbodenleger-Handwerk - alles unter Ausschluss von Tätigkeiten i.S. Anlage A zur Handwerksordnung.