Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen. Auch die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften sowie die damit verbundene Geschäftsführung und Vertretung ist gestattet. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Immobilien erwerben sowie eigenes Vermögen (z.B. Immobilien) verwalten.