Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Interim-Management, Erbringung und Vermittlung von Management- und Beratungsdienstleistungen auf dem Transport- und Verkehrssektor und auf dem Gebiet des Anlagenbaus und der IT- und Messsysteme sowie Vertrieb und Vermittlung von Investoren, innovativen Produkten und Systemen auf dem Transport- und Verkehrssektor und auf dem Gebiet des Anlagenbaus und IT- und Messsysteme; genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht ausgeübt.