Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Rechten an geistigem Eigentum, insbesondere Know-how, Patenten, Marken und urheberrechtlich geschütztem Material sowie die diesbezügliche Gewährung von Lizenzen, insbesondere im Bereich der Bio- und Medizintechnologie. Nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.