Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die entgeltliche Personalvermittlung, soweit gesetzlich zulässig, sowie der Handel (über e-commerce - Kauf und Verkauf von Waren und Leistungen über elektronische Verbindungen) mit Waren wie Kleidung, Kosmetikprodukten und Schmuck und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Des Weiteren die Herstellung von Wintergärten, Fenstern und Türen, Isolierglas, der Aluminium- und Stahlbau sowie Glasarbeiten und Montage und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.