Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Künstlermanagement, Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen im Social Media Bereich sowie der Online-, Offline- und TV-Werbung, der Betrieb einer Agentur im Online- und Influencer-Marketing sowie der Handel und Onlinehandel mit Textilien aller Art sowie dekorativer und pflegender Kosmetik und sonstigen Merchandise Produkten, unter Ausschluss von Tätigkeiten die unter das ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) fallen.