Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Anwendung der Distributed Ledger Technology (DLT), soweit sie keiner Erlaubnis bedürfen, insbesondere keiner Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Gesellschaft kann solche Geschäfte und Dienstleistungen auch in anderen europäischen Ländern erbringen und zu diesem Zweck auch Zweigniederlassungen in anderen europäischen Ländern errichten.