Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens und ausschließlicher Zweck der Gesellschaft ist, eine oder mehrere Verbriefungen im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1075/2013 der Europäischen Zentralbank vom 18. Oktober 2013 (EZB/2013/40) und weitere zur Erfüllung dieses Zweckes geeignete Tätigkeiten durchzuführen (Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 1 Abs. 19 Nr. 36 Kapitalanlagegesetzbuch - KAGB). Andere Aktivitäten sind ausgeschlossen.