Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens in Form von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ferner die Entwicklung und der Vertrieb digitaler Produkte sowie damit zusammenhängende Handels- und Dienstleistungen einschließlich laufende Betreuung und Beratung für digitale Produkte für Teams und Einzelpersonen.