Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens, Kfz-Service, Handel mit Kraftfahrzeugen, Autopflege und Betrieben eines Taxifunks und Vermittlung desselben, außerdem weltweiter Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Haushalts- und Elektrogeräten und Mobiliar sowie medizinischer Hilfsmittel, Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer.