Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Vermögensbeteiligungen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen sowie das Erbringen von zulassungsfreien Beratungs- und Coachingleistungen in strategischen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, informationstechnologischen sowie technischen Angelegenheiten.