Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen zur Entwicklung, Produktion und der Vertrieb sowie die Vermietung von Systemen und Komponenten zur Verlegung, Herstellung und Sanierung von Ver- und Entsorgungssystemen, sowie die Vornahme aller Handlungen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern.